Häufige Fragen

  • Darf man ausnahmsweise ohne Staplerschein fahren?

    Grundsätzlich dürfen nur qualifizierte und beauftragte Personen einen Stapler oder ein anderes Flurförderzeug bedienen. Wer ohne Staplerschein und Fahrauftrag ein solches Gerät führt, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und riskiert im Falle eines Unfalls mit Sach- oder Personenschaden, diese Kosten aus eigener Tasche tragen zu müssen. Zudem drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung.

  • Darf man ohne PKW-Führerschein Gabelstapler fahren?

    Für den Erwerb des Staplerscheins ist es nicht relevant, ob eine Fahrerlaubnis für PKW besteht.

    Umgekehrt reicht ein PKW-Führerschein nicht aus, um einen Stapler führen zu dürfen.

  • Gilt ein Staplerschein auch im Ausland?

    Staplerscheine sind jeweils nur national gültig, ein in Deutschland erworbener Staplerschein gilt also nicht für Einsätze im Ausland.

  • Staplerschein: Welches Wissen ist notwendig?

    Staplerführer sollen ein breites Grundwissen über technische, physikalische und rechtliche Zusammenhänge besitzen. Dazu gehören neben rechtlichen Grundlagen Kenntnisse über Aufbau und Funktionsweise von Staplern, Arbeitssicherheit und Verkehrsregeln sowie den Umgang mit Lasten.

    Das erforderliche Wissen wird im Rahmen der theoretischen Schulung vermittelt und mit der theoretischen Prüfung abgefragt.

  • Staplerschein: Wie sieht die Prüfung aus?

    Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: Die theoretische Prüfung wird ähnlich wie die Führerscheinprüfung mit Multiple Choice-Fragen durchgeführt und dauert in der Regel 30 Minuten.

    Ist die Prüfung erfolgreich absolviert, muss der Prüfling in einer praktischen Prüfung sein fahrerisches Können in verschiedenen praxisnahen Übungen unter Beweis stellen.

  • Welche Gabelstaplertypen darf man mit einem Staplerschein fahren?

    Die theoretische und praktische Ausbildung bezieht sich in der Regel auf den Umgang mit einem Frontstapler.

    Müssen im Unternehmen andere Flurförderzeuge (Regalstapler, Containerstapler, Teleskopstapler usw.) bedient werden, ist eine Zusatzausbildung auf dem jeweiligen Gerätetyp erforderlich.

  • Wer darf Gabelstapler fahren?

    Grundsätzlich dürfen Gabelstapler wie andere Flurförderzeuge auch nur von geeigneten und unterwiesenen Personen gefahren werden. Die Eignung wird durch den Staplerschein nachgewiesen, die Unterweisung muss durch den jeweiligen Vorgesetzten individuell erfolgen und schriftlich dokumentiert werden.

  • Wie lange dauert die Ausbildung?

    Das hängt vom Ausbildungsträger ab. Die DGUV fordert einen Umfang von 20 Unterrichtsstunden, um sich das erforderliche theoretische Wissen aneignen und ausreichend praktische Erfahrung sammeln zu können.

    Allerdings stellt dieses nur eine rechtlich unverbindliche Empfehlung dar, so dass auch Kurse angeboten werden, bei denen der Staplerschein in kürzerer Zeit (1-2 Tage) erworben werden kann.

  • Wie lange ist der Staplerschein gültig?

    Der Staplerschein gilt in Deutschland ein Leben lang, wer die Prüfung einmal erfolgreich bestand hat, ist also sein gesamtes Berufsleben lang berechtigt, einen Stapler zu führen. Allerdings muss mindestens einmal im Jahr eine Unterweisung erfolgen.

    Diese ist unabhängig davon, wann der Staplerschein erworben wurde und muss schriftlich dokumentiert werden.

  • Wird ein Lichtbild für den Staplerschein benötigt?

    Ja

  • Wofür ist der Staplerschein erforderlich?

    Wer in einem gewerblichen Betrieb einen Frontstapler oder ein anderes angetriebenes Flurförderzeug führen soll, muss seine Eignung und Ausbildung durch einen Staplerschein nachweisen.