Ausbildung am Mitgänger-Flurförderzeug

Mitgänger-Flurförderzeuge

Voraussetzung zur Teilnahme:
18 Jahre alt (zu Ausbildungszwecken 16 Jahre), körperliche, geistige und Charakterliche Eignung
Abschluss:
Personenbezogenes Zertifikat über die Ausbildung am Mitgänger-Flurförderzeug
Hintergrund:
Ein Mitgängerflurförderzeug kann nur sicher bedienen, wer über entsprechende Kenntnisse und ausreichende Praxis verfügt – eine gründliche Unterweisung (Ausbildung) ist daher vorgeschrieben.
Sie dient nicht nur dazu, die Mitarbeiter unter anderem über die Funktion der Geräte zu informieren, sondern soll ihnen ebenso mögliche Gefahren aufzuzeigen, die mit dem Betrieb verbunden sind.

Wer einen Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge fährt, braucht dafür eine entsprechende Qualifikation, den Flurfördermittelschein. Die Prüfung dafür ist bundesweit einheitlich und verpflichtend. Mit diesem „Staplerschein“ will die DGUV dafür sorgen, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen sowie die damit einhergehenden Gefährdungen kennt und die Fahrzeuge beherrscht. Für sogenannte Mitgänger-Flurförderzeuge brauchte es diese Ausbildung bislang nicht. Das führte jedoch oft zu innerbetrieblichen Unfällen. In der nun überarbeiteten VDI-Richtlinie 3313 ist das geändert worden. Künftig kann auch für das Führen eines Mitgänger-Flurförderzeugs ein Staplerschein erworben werden.
Zielgruppe:
Jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Mitgänger-Flurförderzeug arbeitet

Ausbildungsinhalte:
  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Verantwortung
  • Aufbau und Funktion
  • Standsicherheit
  • Betrieb und regelmäßige Prüfung
  • Verkehrswege und Verkehrszeichen
  • Physikalisches Verhalten
  • Umgang mit Last
  • Einweisung und tägliche Einsatzkontrolle
  • Hinweise auf Gefährdungen
  • Praktische Fahr – und Stapelübungen
  • Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
Dauer:
Ein Tag

Ort:
Vor Ort in Ihrem Betrieb

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Die Mindest-Teilnehmerzahl für alle angebotenen Schulungen beträgt 3 Personen
Alle Seminare (inkl. Prüfung) werden ausschließlich in deutscher Sprache gehalten!

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