Jährliche Unterweisung für Staplerfahrer gemäß DGUV Vorschrift 1 (BGV A 1)
Voraussetzung zur Teilnahme:
Besitz des Fahrausweises der Stufe 1, 2 oder 3
Abschluss:
Personenbezogenes Zertifikat als Unterweisungsbestätigung
Hintergrund:
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Auch in den Bereichen der Flurförderzeuge muss diese Unterweisung stattfinden. DGUV Vorschrift 1 §4 und Arbeitsschutzgesetz § 12.
Download Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" der Berufgenossenschaft Handel und Warendistribution (PDF / 160kb)
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Zielgruppe:
Alle Mitarbeiter mit Fahrausweis für Gabelstapler, Zugmaschinen u.ä.
Ausbildungsinhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion der speziellen Flurförderzeugen
- Standsicherheit
- Betrieb und regelmäßige Prüfung der Flurförderfahrzeuge
- Umgang mit Last
- Physikalisches Verhalten des Staplers
- Umgang mit Last
- Hinweise auf Gefährdungen
- Einweisung und tägliche Einsatzkontrolle
- Verkehrswege und Verkehrszeichen
- Mitgängerfahrzeuge
Dauer:
ca. 3 Std. / inkl. Fahrsicherheitstraining ca. 5 Std.
Ort:
Vor Ort in Ihrem Betrieb
Fragen? Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!
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Foto: fotolia.com #150912942 | Urheber: Robert Kneschke