Grundsätzlich dürfen nur qualifizierte und beauftragte Personen einen Stapler oder ein anderes Flurförderzeug bedienen. Wer ohne Staplerschein und Fahrauftrag ein solches Gerät führt, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und riskiert im Falle eines Unfalls mit Sach- oder Personenschaden, diese Kosten aus eigener Tasche tragen zu müssen. Zudem drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung.