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Mitgänger-Flurförderzeuge

Bis vor kurzem waren nach BGG 925 Flurförderzeuge, die durch einen “mitgehenden” Fahrer gesteuert werden, also über keinen Fahrerstand verfügen, von den weiteren Vorgaben des BG-Grundsatzes einer Ausbildung ausgenommen.
Mit der Änderung der betreffenden Richtlinie VDI 3313 wurde dies aufgrund häufiger, innerbetrieblichen Unfällen nun geändert.

Was sind eigentlich Mitgänger-Flurförderzeuge?

Angeliefert wird die Ware an den Händler oder Produzenten meist per LKW. Aber auch für die weitere Verladung und Einlagerung am Standort werden (Transport-)Hilfsmittel benötigt: die sogenannten Flurförderzeuge.
Der bekannteste Vertreter dieser Gattung ist der Gabelstapler, den sicherlich jeder kennt. Aber darüber hinaus gibt es noch viele weitere Transportmittel aus der Gattung “Flurförderzeug”.

Im Detail ist diese Welt der Flurförderzeuge ziemlich unübersichtlich und es würde den Rahmen sprengen, alle Varianten hier aufzählen zu wollen. So gibt es alleine unter den Gabelstaplern eine beachtliche Vielzahl von Fahrzeugtypen: vom klassischen Gegengewichtsstapler bis hin zum Schmalgangstapler. Darüber hinaus gibt es noch diverse Arten von Schleppern, Kommissionierern und fahrerlosen Transportfahrzeugen….

Unter Mitgänger-Flurförderzeuge versteht man im Allgemeinen den klassischen Hubwagen mit automatischer Unterstützung der Fahr- und Hydraulikfunktion.

Diese Mitgänger-Flurförderzeuge werden immer dann eingesetzt, wenn der klassische Stapler zu groß oder schwer wäre. Die Hubwagen sind nicht nur deutlich leichter, sondern auch viel wendiger als ein klassische Stapler.

Benötige ich eine Fahrerlaubnis für Mitgänger-Flurförderzeuge?

Bis vor kurzem waren nach DGUV Grundsatz 308-001 Flurförderzeuge, die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden, also über keinen Fahrerstand verfügen, von den Vorgaben des BG-Grundsatzes einer Ausbildung ausgenommen.

Mit der Änderung der betreffenden Richtlinie VDI 3313 wurde dies aufgrund häufiger, innerbetrieblichen Unfällen nun geändert. So muss nun künftig auch für das Führen eines Mitgänger-Flurzeuges ein anerkannter Nachweis über die Ausbildung (und Beauftragung) des Fahrers, bzw. “Mitgängers”, nachgewiesen werden können.

Mit dieser nun bundesweit einheitlichen und verpflichtenden Prüfung möchte die DGUV dafür sorgen, dass jeder Nutzer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten, sowie die damit einhergehenden Gefährdungen kennt und die Fahrzeuge so gut beherrscht, dass die Anzahl der innerbetrieblichen Unfälle mit diesen Transportmitteln rückläufig wird.

Übrigens sieht die DGUV Vorschrift 68 als weitere Einschränkung nun auch vor, dass Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur von Personen selbstständig gesteuert werden dürfen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Dies gilt jedoch nicht “zu berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken unter Aufsicht”.

Ist eine VDI-Richtlinie rechtlich bindend?

“VDI-Richtlinien geben Fachleuten die Sicherheit, sich an einer anerkannten Regel der Technik zu orientieren und danach zu handeln.”

Grundsätzlich haben VDI-Richtlinien also erstmal nur den Charakter von Empfehlungen. In einem Rechtsstreit wird sich ein Gericht jedoch erfahrungsgemäß an eben diesen “Empfehlungen” orientieren und sie als rechtlich relevanten “Stand der Technik“ ansehen.


Selbstverständlich können Sie neben den FFZ Ausbildungen und Seminaren zur Ladungssicherung auch die Ausbildung am Mitgänger-Flurförderzeug mit der Staplerschulung Schneider durchführen.

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Auch für Fragen rund um die Zertifikate, Ausbildungen und Vorschriften stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.