Bis vor kurzem waren nach BGG 925 Flurförderzeuge, die durch einen “mitgehenden” Fahrer gesteuert werden, also über keinen Fahrerstand verfügen, von den weiteren Vorgaben des BG-Grundsatzes einer Ausbildung ausgenommen.
Mit der Änderung der betreffenden Richtlinie VDI 3313 wurde dies aufgrund häufiger, innerbetrieblichen Unfällen nun geändert.