Schulungen & Seminare

Allgemeine Ausbildung Stufe 1 gemäß BGV D27 (DGUV Vorschrift 68)

staplerschein stufe1

Voraussetzung zur Teilnahme:
18 Jahre alt (zu Ausbildungszwecken 16 Jahre) und körperliche, geistige und Charakterliche Eignung
Abschluss:
Überbetrieblicher, personenbezogener Fahrausweis (auch Staplerschein oder Staplerführerschein genannt)
Hintergrund:
Ein Unternehmer, der im eigenen Betrieb Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge einsetzt, muss über Mitarbeiter verfügen, die mit diesen Fahrzeugen sicher, bestimmungsgemäß und wirtschaftlich umgehen können und über einen entsprechenden Fahrausweis verfügen (Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz BGG 925).

Download Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (PDF / 280kb)
Zielgruppe:
Jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet
Ausbildungsinhalte:
  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Verantwortung
  • Aufbau und Funktion des Gabelstaplers
  • Standsicherheit
  • Betrieb und regelmäßige Prüfung des Staplers
  • Verkehrswege und Verkehrszeichen
  • Physikalisches Verhalten des Staplers
  • Umgang mit Last
  • Einweisung und tägliche Einsatzkontrolle
  • Hinweise auf Gefährdungen
  • Praktische Fahr – und Stapelübungen
  • Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
Dauer:
Ein bis zwei Tage
Ort:
Vor Ort in Ihrem Betrieb

Fragen? Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie!

Weitere Informationen zu unseren Fahrerschulungen

Foto: fotolia.com #151471360 | Urheber: sveta

Jetzt unverbindliche Buchungsanfrage abschicken:

Die Mindest-Teilnehmerzahl für alle angebotenen Schulungen beträgt 3 Personen
Alle Seminare (inkl. Prüfung) werden ausschließlich in deutscher Sprache gehalten!

 DATENSCHUTZ | GESCHÄFTSBEDINGUNGEN